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Verkehrsbussen - Geschwindigkeitsbussen - Bussentarif  der Schweiz
Nachfolgend ein Auszug aus dem Schweizer Bussen-Tarif im Strassenverkehr für Verkehrs- und Geschwindigkeits-Bussen (Quelle: Bussentarif des Bundes). Einen Bussgeld-Katalog für Deutschland finden Sie hier und den Strafenkatalog für Österreich hier.
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Verkehrsbussen und Geschwindigkeitsbussen Schweiz
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Bussen Deutschland
Bussen Österreich
 
0. Alkohol am Steuer 
 Busse in Franken
Das Fahren in angetrunkenem Zustand hat rechtliche Folgen. Wer in der Schweiz mit einem Blutalkoholwert von über 0.5 Promille ein Motorfahrzeug fährt, muss mit folgenden Strafen rechnen: >Details
Details
 
1. Administrative Bestimmungen  
Nichtmitführen von Führerausweis, Fahrzeugausweis oder Lernfahrausweis
20.-
Das Fahren auf Autobahnen und nationalen Autostrassen (mehr)  ohne gültige Autobahn-Vignette bzw. mit einer missbräuchlich verwendeten Vignette
100.-
 
2. Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr ( Parkieren )  
Überschreiten der zulässigen Parkzeit:
bis 2 Std.
2 - 4 Std.
4 - 10 Std.
40.-
60.-
100.-
  • Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts, resp. innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe.
  • Parkieren näher als 50 m bei einem Bahnübergang ausserorts, resp. näher als 20 m bei einem Bahnübergang innerorts.
  • Parkieren auf einer Brücke, vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude oder Grundstück. 
  • Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt.
  • Parkieren innerhalb eines signalisierten Parkverbots, auf einer Parkverbotslinie oder einem Parkverbotsfeld, ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag.
  • Parkieren eines Fahrzeugs, das grösser ist als die Parkfläche
 
bis 2 Std.
2 - 4 Std.
4 - 10 Std.
40.-
60.-
100.-
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe oder des Parkzettels am Fahrzeug
40.-
Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe (oder ändern der eingestellten Zeit ohne wegzufahren)
40.-
Erneutes Parkieren auf dem gleichen Parkfeld (Blaue Zone, Parkplatz) ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben
40.-
Verbotenes Nachzahlen 
40.-
Halten an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven, Kuppen, Einspurstrecken, Engpässen, Verzweigungen, Trottoirs, Fussgängerstreifen, Radstreifen, Busstreifen, auf einer Halteverbotslinie, Haltestellen ÖV, vor Feuerwehrlokalen, Autobahn Pannenstreifen (ausser Notfall) etc.
80.-
Parkieren an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven, Kuppen, Einspurstrecken, Engpässen, Verzweigungen, Trottoirs, Radstreifen, Fussgängerstreifen, Busstreifen, auf einer Halteverbotslinie, Haltestellen ÖV, vor Feuerwehrlokalen, Autobahn Pannenstreifen (ausser Notfall) etc.
120.-
 
 3. Verkehrsregeln im Fahrverkehr  
Gewichts-Überschreitungen:
Überschreiten des zulässigen Gewichts (Nach Abzug der Messgeräte-Unsicherheit)
Überschreitung:
bis 100 kg
100 kg bis max. 5%
des Gesamtgewichts
 
100.-
200.-
 
Fahren mit einem Motorrad auf einem Trottoir
100.-
Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird
60.-
Geschwindigkeits-Überschreitungen:
Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge*
  • Innerorts (Inn)
  • Ausserorts (Aus)
  • auf Autobahnen (Aut)
*Sicherheitsmarge (Toleranz):
Messverfahren
bis 100 km/h
101-150 km/h
über 150 km/h
Radar fix
5 km/h
6 km/h
7 km/h
Laser fix
3 km/h
4 km/h
5 km/h
Radar mobil
7 km/h
8 km/h
9 km/h
 
Überschreitung:
Inn
Aus
Aut
um 1-5 km/h
40.-
40.-
20.-
um 6-10 km/h
120.-
100.-
60.-
um 11-15 km/h 
250.-
160.-
120.-
um 16-20 km/h 
V
240.-
180.-
um 21-25 km/h 
V
V
260.-
über 25 km/h
V
V
V
V = Verzeigung
Nichtbeachten von Fahrverbot, Abbiegeverbot, Wendeverbot, Schneekettenobligatorium etc.
100.-
Fahren in der Fussgängerzone, auf dem Radweg, Fussweg etc.
100.-
Befahren eines Busstreifens oder Tramtrassees
60.-
Nicht vollständiges Anhalten beim Stop-Signal (Rollstopp)
60.-
Nichtbeachten eines Lichtsignals oder Blinklichts
250.-
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt 
100.-
Nichttragen der Sicherheitsgurten
60.-
Mitführen eines nicht gesicherten Kindes bis zu 12 Jahren 
60.-
Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer von Motorrädern und Kleinmotorrädern
60.-
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter
40.-
Missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen (Hupe/Lichthupe)
40.-
Lernfahrten ohne L-Schild, resp. Nichtentfernen des L-Schildes, wenn keine Lernfahrt stattfindet
20.-
Unterlassen der Richtungsanzeige (Blinken),
resp. nicht Zurückstellen des Blinkers
100.-
Fahren ohne Licht (im Tunnel oder bei Nacht)
60.-
Fahren nur mit Standlicht (im Tunnel oder bei Nacht) 
40.-
Missbräuchliche Verwendung von Nebellicht und Scheinwerfern
40.-
Unnötiges Vorwärmen oder Laufenlassen des Motors bei einem stillstehenden Fahrzeug
60.-
Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen
140.-
Mitführen von mehr Personen als Plätze bewilligt sind 
60.-
Fahren mit nicht gut lesbaren oder verdeckten Kontrollschildern (Nummernschild)
60.-
Fahren ohne Kontrollschilder (Nummernschild)
140.-
Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr 
60.-
Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen
140.-
4. Ausrüstung  
Nichtmitführen des Pannensignals 
40.-
Führen eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen
100.-
Fahren ohne vorgeschriebene(s) Kontrollschild(er) ausser Händlerschilder 
140.-
 
5. Fahrzeughalter  
Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung 
Überschreitung:
1 Mon.
1-3 Mon
3-6 Mon.
 
40.-
100.-
200.-
Inverkehrbringen eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen
100.-
 
6. Rad- und Motorfahrräder  
Loslassen der Lenkvorrichtung oder der Pedale
20.-
Nichttragen des Schutzhelmes (Mofa)
30.-
Nächtliches Fahren ohne Licht (beleuchtete und unbeleuchtete Strasse)
40.- / 60.-
Unerlaubtes Befahren von Trottoirs
40.-
Verbotenes nebeneinander Fahren oder sich ziehen lassen
20.-
Unterlassen des Handzeichens beim Rechtsabbiegen
20.-
Nichtbeachten eines Lichtsignals 
60.-
Nichtbenützen von Radweg / Radstreifen
30.-
Benützen eines Fahrrades ohne gültige Fahrradvignette
40.-
 
8. Mitfahrer  
Nichtragen der Sicherheitsgurten (Auto)
60.-
Nichtragen des Schutzhelmes (Moto)
60.-
 
9. Fussgänger  
Nichtbenützen des Trottoirs 
10.-
Nichtbenützen von Fussgängerstreifen, Überführung- oder Unterführung, sofern  weniger als 50 m entfernt
10.-
 
Überschreitung des Alkohol-Grenzwertes  

Rechtliche Folgen

Jeder darf kontrolliert werden!
Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützende einer so genannten anlassfreien AtemAlkoholkontrolle unterziehen. 

Strafen und Ausweisentzug:
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.5 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird wie folgt bestraft:

  • 0.5 bis 0.79 Promille:

  • Strafe: Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder Busse
    Ausweisentzug: Beim ersten Mal in der Regel eine Verwarnung (vorausgesetzt, es liegt keine weitere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt). Bei Vorliegen einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens 1 Monat entzogen.
  • 0.8 oder mehr Promille

  • Strafe: Gefängnis (3 Tage bis 3 Jahre) oder Busse
    Ausweisentzug: mindestens 3 Monate
Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falls stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern vor, die von den kantonalen Behörden nicht unterschritten werden dürfen, bis hin zum unbefristeten Führerausweisentzug. Der Entzug des Führerausweises ist für Betroffene schmerzlich. Denn plötzlich ist die Mobilität drastisch eingeschränkt. (Auszug: eins-ist-ok.ch - bfu)
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