Zollfrei,
Mehrwertsteuerfrei? - Freimengen bei der Wareneinfuhr in die Schweiz (Stand:
Januar 2022) |
Hier finden Sie detaillierte
Angaben zu Freimengen bei der Wareneinfuhr in die Schweiz. Bis zu einem
Betrag von CHF 300.- pro Person und Tag dürfen Waren für
den Privatgebrauch mehrwertsteuerfrei über die Grenze mitgenommen
werden (mehr >>). Für bestimmte Warengruppen
(Alkohol, Zigaretten, Fleisch etc.) bestehen sogenannte Freimengen (in
Liter oder kg). Werden sie überschritten, müssen diese Mehrmengen
unaufgefordert verzollt werden. Die folgenden Infos sind eine Zusammenfassung
der EZV-Broschüre Ihr
Weg durch den Schweizer Zoll. Detaillierte Informationen zum Zoll
sowie der Waren-Ein- und Ausfuhr finden Sie auf der Website der Eidgenössischen
Zollverwaltung EZV. |
Öffnungszeiten
der Schweizer Grenzübergänge und Zollstellen |
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Einfuhr
von Waren in die Schweiz |
MwSt-frei pro
Person* und Tag |
MwSt-pflicht |
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Warenwert für Privatgebrauch: |
frei bis
CHF
300.- *
siehe
auch Freimenge pro Person |
über CHF
300.-
7.7% Normal, 2.5% Lebensmittel,
Bücher, Medikamente |
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Freimengen
bei der Einfuhr von: |
Zollfrei pro Person* und
Tag |
Zollpflicht
für Mehrmengen |
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Fleisch (ohne Wild) |
1 kg * |
CHF 17.- / kg
(bis 10 kg)
CHF 23.- / kg
(ab 10kg) |
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Butter, Rahm |
1 kg / Liter * |
CHF 16.- / kg /
Liter |
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Speise-Öl, Speisefett, Margarine |
5 kg / Liter * |
CHF 2.- / kg / Liter |
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Honig, Eier, Säuglingsnahrung |
2 kg * (max.) |
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Alkoholische Getränke
bis 18 % Vol.
Bier, Wein, Sekt |
5 Liter ** |
CHF 2.- / Liter |
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Alkoholische Getränke
über 18 % Vol.
Spirituosen, Obstbrände |
1 Liter ** |
CHF 15.- / Liter |
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Zigaretten, Zigarren |
250 Stk. ** |
CHF 0.25.- / Stk. |
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Weitere Tabakfabrikate |
250 g ** |
CHF 0.10.- / g |
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* Kinder
und Erwachsene
** Mindestalter
17 Jahre |
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Hinweise
zur Waren-Einfuhr am Zoll |
Weitere
Angaben und Details zur Wareneinfuhr und zur Verzollung |
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MwSt-Freimenge pro Person |
Die MwSt-Freigrenze von
300.- Franken pro Person gilt auch für Kinder. So darf eine vierköpfige
Familie mit zwei kleinen Kindern für CHF 1'200.- (4 x 300.-) MwSt-frei
Waren einführen. Wichtige Ausnahmen:
-
Ist ein
einzelner Gegenstand mehr als 300 Franken wert, wird die Mehrwertsteuer
fällig, auch wenn mehrere Personen damit einreisen.
-
Wenn der
Gesamtwert aller mitgeführten Waren die addierten Wertfreigrenzen
der Personen, die zusammen reisen, übersteigt, verliert die anmeldende
Person ihren Anspruch auf die Wertfreigrenze.
-
Die Wertfreigrenze
kann von der gleichen Person nur einmal täglich in Anspruch genommen
werden.
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Zollfrei-Menge pro Person |
Die Zollfrei-Menge pro Person
gilt auch für Kinder. Einzig bei Alkohol und Tabak wird ein Mindestalter
von 17 Jahren vorausgesetzt. Eine vierköpfige Familie mit zwei kleinen
Kindern darf somit 4 kg Fleisch (4x 1 kg), aber nur 2 Liter Spirituosen
(2x 1 Liter) einführen. |
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Bargeld |
Bargeld und Wertpapiere
können in beliebiger Höhe ein- und ausgeführt werden. Bei
einem Wert von über CHF 10'000.- muss jedoch Auskunft über die
Herkunft und den Verwendungszweck erteilt werden. |
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Interneteinkauf, Post-
und Kuriersendungen |
Diese Sendungen vom und
ins Ausland müssen beim Zoll angemeldet werden. Diese Zollanmeldung
übernimmt der Transporteur (z.B. Post, DHL, UPS) |
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Treibstoff |
Treibstoff, der sich im
Tank von Privatfahrzeugen befindet, ist abgabenfrei. Zusätzlicher
Treibstoff (z.B. in Reservekanister) ist bis maximal 25 Liter ebenfalls
abgabenfrei. Jeder weitere Liter kostet CHF 0.75 Zoll. Die Freimengen werden
nur einmal pro Fahrzeug und Tag gewährt |
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Zahnbehandlungen |
Behandelte Zähne, Zahnersatz
und Implantate gelten nach dem Zahnarztbesuch nicht mehr als Ware und sind
deshalb von der Mehrwertsteuer befreit |
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Reparaturen (Auto, Geräte) |
Wer im Ausland eine Reparatur
(Auto, Gerät) in Auftrag gibt, welche den Wert von CHF 300.- übersteigt,
muss an der Grenze die Mehrwertsteuer (Normalsatz) begleichen |
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